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Geltung dieser Bedingungen
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aus schließlich zu den nachfolgenden
Bedingungen unter Verzicht des Bestellers auf seine eigenen Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen.
Diese gelten uns gegenüber nicht. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch
für alle späteren Verträge mit dem Besteller und auch dann, wenn wir uns bei
späteren Lieferungen nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen berufen.
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Vertragsinhalt
Für den Inhalt der von uns geschlossenen Verträge sind unsere schriftlichen Angebote oder
Auftragsbestätigungen ausschließlich maßgebend. Abweichende Vereinbarungen und
Nebenabreden sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung im Einzelfall verbindlich.
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Preisstellung
Unserem stets freibleibenden Angebot und unserer Auftragsbestätigung liegen Preise ab Werk
Chemnitz und/oder ab Lager zugrunde. Die Berechnung kann zu unseren allgemein gültigen,
abweichenden Preisen im Zeitpunkt der Lieferung erfolgen. Angegebene Preise verstehen sich ohne die
gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn etwas anderes nicht ausdrücklich angegeben wird.
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Lieferung
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Die Lieferung erfolgt ab Werk Chemnitz oder ab Lager auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers.
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Die Versendung erfolgt in handelsüblicher Verpackung, die wir nach den bei uns
allgemein gültigen Sätzen berechnen. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
im Interesse und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung
abzuschließen. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind dem
Beförderungsunternehmen bei Ablieferung anzuzeigen.
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Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Besteller
nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schadenersatz, wenn eine angemessene
Nachfrist erfolglos verstrichen ist und uns ein grobes Verschulden an der Verzögerung trifft.
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Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches wie höhere Gewalt, Betriebs- und
Transportstörungen oder sonstige außergewöhnliche Umstände im eigenen
oder fremden Betrieb berechtigen uns, die Lieferfristen zu verlängern oder vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten.
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Teillieferungen sind zulässig und können gesondert berechnet werden.
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Zahlungen
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Zahlungen haben zu den in unserer Auftragsbestätigung oder Rechnung besonders
genannten Bedingungen und Fristen zu erfolgen. Wurden besondere Bedingungen und
Fristen nicht genannt, so werden alle Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen
gewähren wir 2% Skonto. Abweichend hiervon sind Rechnungsbeträge
unter 250,- sofort zu zahlen.
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Zahlungen sind nur unmittelbar an uns zu leisten und gelten mit Kasseneingang oder mit Gutschrift
auf einem unserer Konten als erfolgt. Sie werden jeweils auf die älteste Schuld verrechnet.
Firmenangehörige sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vollmacht zum Zahlungsempfang
berechtigt.
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Zahlungen mittels Wechsel bedürfen unserer ausdrücklichen vorheriger Zustimmung.
Für Wechselzahlungen wird Skonto nicht gewährt; sämtliche Diskontspesen,
Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Scheckzahlungen gelten erst
nach vorbehaltloser Gutschrift der Schecks auf unserem Konto als erfolgt.
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Wird eine bewilligte Zahlungsfrist nicht beachtet, so sind wir ohne Mahnung zur Berechnung von
Verzugszinsen nach dem Sollzinssatz unserer Hausbank und zum Rücktritt ohne
Nachfristsetzung berechtigt. Von Nichtkaufleuten werden Zinsen erst nach Verzugseintritt erhoben.
Gerät der Besteller mit der Bezahlung einer Lieferung in Rückstand, so werden auch
unsere Forderungen aus allen anderen Lieferungen sofort fällig, soweit der Besteller Kaufmann
ist.
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Bei Ratenzahlungen wird der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig, sobald der Besteller mit
zwei Raten teilweise oder ganz in Rückstand gerät.
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Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegen Zahlungspflichten ist ausgeschlossen, es sei
denn, die Gegenforderung wird von uns nicht bestritten oder wurde rechtskräftig
festgestellt.
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Unbefriedigende Auskünfte berechtigen uns, nachträglich noch andere
Zahlungsbedingungen zu stellen, bzw. Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
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Eigentumsvorbehalt
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Die von uns gelieferten Produkte gehen erst nach Erfüllung aller Forderungen aus
unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller in dessen Eigentum über. Die Produkte
dürfen an Dritte nicht verpfändet, verliehen oder zur Sicherung übereignet
werden.
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Der Besteller tritt uns alle Forderungen aus Weiterverkauf oder -Vermietung der Produkte, wozu er
stets widerruflich im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt ist, zur
Sicherung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Der Besteller bleibt
stets widerruflich zur Einziehung der Forderungen berechtigt, er wird den Erlös zur Tilgung
unserer Forderungen verwenden. Auf unser Verlangen wird uns der Besteller die Drittschuldner
benennen und diesen die Abtretung anzeigen. Übersteigen die uns gewährten
Sicherungen den Wert unserer Forderungen um mehr als 30%, so sind wir auf Anforderung zu
teilweiser Freigabe von Sicherungsrechten befreit.
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Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch Dritte gegen unsere Vorbehaltswaren oder
Sicherungsforderungen hat der Besteller den Vollstreckungsbeamten über unsere Rechte
aufzuklären und uns unverzüglich Nachricht zu geben. Alle unsere Interventionskosten
trägt der Besteller.
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Bei Zahlungsverzug oder einem sonstigen vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, durch das die
Begleichung unserer Forderung gefährdet wird, können wir die Herausgabe unserer
Vorbehaltsware verlangen oder diese aus den Geschäftsräumen des Bestellers, zu
denen uns jederzeit der Zutritt gestattet ist, entfernen und in eigenen Besitz nehmen. Die Kosten
hierfür gehen zu Lasten des Kunden. Die Ausübung des Herausgaberechts erfolgt nur
zur Sicherung und gilt vorbehaltlich abweichender zwingender Gesetzesvorschriften nicht als
Rücktritt vom Vertrag.
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Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Bestellers sind unsere
Vorbehaltswaren sowie die uns abgetretenen Forderungen auszusondern und in einer
genauen Aufstellung anzuzeigen.
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Ein Konkurs- oder Vergleichsverwalter ist an die Bestimmungen unter dieser Ziffer
gebunden.
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Sollte der Eigentumsvorbehalt durch Verbindung oder Verarbeitung usw. erlöschen,
tritt die neue Sache anstelle der von uns gelieferten Produkte.
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Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person Übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des
Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.
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Gewährleistung
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Die Firma CREATIV LEUCHTEN gewährleistet, daß die Produkte frei von
Fabrikations- und Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt für
mechanische Teile der Produkte ein Jahr, für elektronische Teile sechs Monate.
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Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der
Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser
Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
- Der Käufer muß der Kundendienstleistung der Firma CREATIV-LEUCHTEN Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
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Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung
entsprechen, verlangen wir nach seiner Wahl, daß:
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das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an uns geschickt wird;
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der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein
Service-Techniker der Firma CREATIV LEUCHTEN zum Käufer geschickt
wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Verkäufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von
ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Firma CREATIV LEUCHTEN
diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht
berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den
Standardsätzen der Firma CREATIV LEUCHTEN zu bezahlen sind.
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Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
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Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer
zu und sind nicht abtretbar.
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Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die
Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den
Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
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Werden unsere Produkten mit besonderen Garantiescheinen geliefert, so gelten
ausschließlich die darin genannten Bedingungen. Die Erfüllung etwaiger Melde- und
Genehmigungspflichten für den Betrieb der von uns gelieferten Produkten ist
ausschließlich Sache des Bestellers.
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Urheberschutz und Patente
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Entwürfe, Zeichnungen, Organisationspläne usw., die von unserer Seite
ausgearbeitet und vorgelegt werden, bleiben unser uneingeschränktes Eigentum. Sie
dürfen ohne unsere Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich
gemacht werden.
- Wir werden den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung durch uns ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, daß uns die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und daß die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände der Firma CREATIV-LEUCHTEN ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sind.
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Wir haben wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 8.c) übernommenen Verpflichtungen
dadurch zu befreien, daß wir entweder: die erforderlichen Lizenzen bezüglich der
angeblich verletzten Patente beschaffen oder dem Käufer einen geänderten
Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellen, die im Falle des Austausches
gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf
bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
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Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Firma
CREATIV-LEUCHTEN im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen
nicht als vertraulich.
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Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit,
als der Ersatz von mittelbaren oder Mängelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn,
die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen
Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den, bei Vertragsschluss vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
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Leistungsvorbehalt
Wird nachträglich vor der endgültigen Abwicklung des Auftrages eine wesentliche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt,
so können wir die Zahlungsbedingungen einseitig ändern, insbesondere alle
Forderungen sofort fällig stellen, Sicherheit verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Sind wir aus diesem oder anderen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag oder zur
Rücknahme unserer Produkten genötigt, so können wir für den
Gebrauch oder die Wertminderung eine angemessene Vergütung berechnen, die sich,
soweit feststellbar, nach dem üblichen Mietpreis richten kann.
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Geltung dieser Bedingungen für Nichtkaufleute
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Die Ziffern 3, 4c und 7 dieser Bedingungen gelten nur bei Verträgen mit einem
Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes und gegenüber einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Für Nichtkaufleute gelten die entsprechenden
gesetzlichen Vorschriften.
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Für unsere Gewährleistungspflichten gegenüber Nichtkaufleuten gilt jedoch,
daß wir bei Sachmängeln zunächst zur Nachbesserung oder zur
Ersatzlieferung berechtigt sind. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Besteller insoweit Minderung des Kaufpreises oder Wandlung
des Vertrages verlangen.
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Ziffer 1 dieser Bedingungen gilt gegenüber Nichtkaufleuten mit der Maßgabe,
daß die Vereinbarung dieser Bedingungen für einen bestimmten Vertrag nicht auch
zugleich für spätere Verträge gilt.
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Kundendaten
Wir unterrichten den Besteller darüber, daß mit Aufnahme der
Geschäftsbeziehung oder mit Abschluss eines Vertrages die Daten des Bestellers
in unsere EDV-Kundenkartei aufgenommen werden.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
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Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
ist Chemnitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
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Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.